Ich unterstütze Sie aussergerichtlich bei Fragen im Familien- und Erbrecht: Einordnung Ihrer Situation, Priorisierung der nächsten Schritte und – wenn sinnvoll – Formulierungen oder Entwürfe für Vereinbarungen und Schreiben.

Zweite Einordnung, bevor Sie etwas unterschreiben oder zusagen
Ich unterstütze Sie aussergerichtlich bei der Einordnung Ihrer Situation, bei der Vorbereitung des nächsten Schritts und – wenn sinnvoll – bei Schreiben, Formulierungen und Entwürfen. Wenn ein anderer Weg der passende nächste Schritt ist, erhalten Sie eine klare Empfehlung für das weitere Vorgehen.
Wenn es um die Erstellung oder Überarbeitung einer Vereinbarung geht, ist der Aufwand abhängig von Ausgangslage und Umfang. Nach der Einordnung kann ich Ihnen sagen, welche Lösung sinnvoll ist und welcher Rahmen dafür realistisch ist.
Ich unterstütze Sie dabei, Familien- und Erbthemen ruhig zu strukturieren: Was ist der Stand, was ist als Nächstes sinnvoll, und wie setzen Sie den nächsten Schritt schriftlich klar um – ohne unnötige Umwege.
Ich bin unsicher, ob mein Thema „gross genug“ ist – lohnt sich eine Einordnung?
Ja. Ziel ist Orientierung: Was zählt wirklich, was ist der nächste sinnvolle Schritt, und was können Sie weglassen.
Können Sie einen Entwurf prüfen und Formulierungen verbessern?
Ja. Bringen Sie Entwürfe und den bisherigen Verlauf mit. Wir klären, was fehlt, was unklar ist und welche Formulierungen tragen.
Was soll ich vorbereiten?
Eine kurze Übersicht der Situation, die wichtigsten Daten/Fristen und alle vorhandenen Dokumente (Schreiben, Entwürfe, Notizen).
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